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"From Belly to Baby" - Podcast-Folge 2 zum Thema Elterngeld

In unserer neuesten Folge von "From Belly to Baby" besprechen wir in nur 10 Minuten alles Wichtige rund um das Thema Elterngeld. Jetzt reinhören!

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Elterngeld? In nur 10 Minuten erklärt Finanzexpertin Beatrice Mittler, wie Mamas und Papas im Finanzen-Dschungel den Durchblick behalten - das alles in der zweiten Folge von "From Belly to Baby - 10 Minuten Expertenwissen für eure Elternreise".

"From Belly to Baby" - Podcast-Folge 2 auf einen Blick

  • Veröffentlichung: 3. Mai 2023
  • Folge: 2
  • Thema: Elterngeld
  • Expertin: Finanzexpertin Beatrice Mittler
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Elterngeld: So behältst du den Durchblick - Folge 2 im Wortlaut

Lisa Hacklinger: Herzlich willkommen zu "From Belly to Baby - dem 10-Minuten-Podcast für eure Elternreise". In diesem Podcast sprechen wir zu allen Themen rund um Schwangerschaft, Geburt und das erste Jahr mit Baby - mit mir, Hebamme Lisa Hacklinger aus dem Aptacare-Expertenteam, dem Beratungsservice für Eltern und werdende Eltern. Mutterschutz, Elterngeld, Elterngeld plus, Geschwisterbonus: Ein Kind zu bekommen, bedeutet auch eine Menge Bürokratie und ein wahres Labyrinth aus Fördergeldern und Finanzentscheidungen. Zum Glück ist heute Beatrice Mittler bei mir zu Gast, um ein bisschen Blick in den Finanzen-Dschungel zu bekommen. Herzlich willkommen, liebe Beatrice.

Beatrice Mittler: Hallo! Schön, dass ich da sein kann.

Lisa Hacklinger: Und warum bist du denn heute da? Warum bist du Expertin zum Thema Elterngeld?

Beatrice Mittler: Das Thema Elterngeld hat mich natürlich selber auch schon begleitet. Ich habe selber zwei Kinder und ich bin schon zweimal dann auch durch diesen ganzen Antragsprozess durch. Grundsätzlich komme ich aber aus der Finanzbranche, also das ist quasi meine Heimat und natürlich habe ich dem Elternwerden gemerkt, dass sich dann auch in dem Bereich sehr, sehr viel tut und da ganz viel erstmal auch umgeworfen wird bei vielen Familien und gerade auch das Thema Elterngeld bei sehr, sehr vielen wirklich riesengroße Fragen aufwirft. Da habe ich dann tatsächlich meine Chance genutzt und mich in dem Bereich dann fit gemacht und da die Selbständigkeit gegründet mit Eltern & Geld. Ich berate und begleite da jetzt auch schon seit über sieben Jahren werdende Eltern oder frischgebackene Eltern rund um diesen ganzen Kosmos.

Lisa Hacklinger: Na toll, sowas hätte ich auch mal gebraucht, als ich Elterngeld beantragt habe. Sehr schön! Ich starte einfach gleich mal mit ein paar Fragen zu diesem Thema.

Beatrice Mittler: Sehr gerne!

Lisa Hacklinger: Was sind denn die wichtigsten Fördergelder, die man vor der Geburt beantragen sollte? 

Beatrice Mittler: Vor der Geburt kann man noch gar nicht soviel beantragen, das ist schon mal das Gute. Das entspannt vielleicht auch ein bisschen, um den Druck rauszunehmen, weil alle großen Gelder wie Elterngeld und Kindergeld das sind, was erst nach der Geburt beantragt werden kann. Das Einzige, worum Mütter sich vor der Geburt schon kümmern sollten, ist das vorgeburtliche Mutterschaftsgeld. Das bekommen die Frauen in der Regel von ihrer Krankenkasse.

Lisa Hacklinger: Okay, also heißt, dass ich mich als Schwangere für mein Mutterschutzgeld an meine Krankenkasse wenden muss? 

Beatrice Mittler: In der Regel schon. Also die meisten Frauen sind ja angestellt, da ist das auch alles vom Gesetzgeber geregelt, aber wenn Frauen eben nicht angestellt sind, sondern selbstständig und da auch die Wahl haben zwischen - bin ich jetzt gesetzlich oder privat krankenversichert, gesetzlich mit Krankentagegeldanspruch oder ohne - da wirds dann schon bisschen komplexer. Aber bei angestellten Frauen ist es wirklich ein Standardprozess und den kennen die Krankenkassen ja auch, da läuft das alles mehr oder minder automatisch.

Lisa Hacklinger: Okay ich merke schon: Das ist ein sehr umfangreiches Thema. Auf welche Fristen muss man denn achten?

Beatrice Mittler: Auch da wieder: Vor Geburt gibt es keine wirkliche Frist. Man sollte sich so rund um die 30. Schwangerschaftswoche vom Gynäkologen oder der Gynäkologin nochmal ein sogenanntes Attest über den mutmaßlichen Entbindungstermin ausstellen lassen, so heißt das. Wo der Gynäkologe nochmal festlegt: Wann ist denn wirklich der errechnete Entbindungstermin? Dieses Attest muss man dann eben an die Krankenkasse und an den Arbeitgeber schicken und das ist das Einzige, was man eben dann vor Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes tun muss. Das ist also, was man im besten Fall so bis zur 34. Schwangerschaftswoche machen sollte.

Lisa Hacklinger: Und wenn es jetzt dann zum Thema Elterngeld geht, gibt es dann da auch Fristen?

Beatrice Mittler: Ja, da gibt es Fristen. Die sind aber zum Glück auch sehr entspannt, also da ist überhaupt kein Stress angesagt. Das Elterngeld muss innerhalb der ersten drei Lebensmonate vom Baby beantragt werden, wenn man denn plant, zur Geburt das Elterngeld auch schon gleich in Anspruch zu nehmen. Und das Kindergeld muss sogar nur innerhalb der ersten sechs Monate beantragt werden. Also es ist wirklich überhaupt gar kein Stress, bis dahin kriegt man das locker hin, die ganzen Anträge vorzubereiten und auch den ganzen Papierwust, den man dafür braucht, dann zusammenzubekommen. 

Lisa Hacklinger: Okay, sodass man auch erstmal sanft ins Wochenbett starten kann und darf und sich dann darum kümmern kann. Kannst du mir dann verraten, wie viel Elterngeld mir oder dann eben der Mutter und dem Partner zusteht? Kann man das so pauschal sagen? 

Beatrice Mittler: Schwierig, weil das wirklich alles hoch individuell ist. Beim Elterngeld gibt es erstmal bestimmte Grundvoraussetzungen, die immer erfüllt sein müssen. Da hatte ich ja mit Aptamil auch schon mal ein Reel dazu gedreht Ende letzten Jahres und wenn man denn dann Anspruch auf das Elterngeld hat, gibt's da quasi nur Ober- und Untergrenze. Also es gibt mindestens 300 Euro Elterngeld, maximal 1800 ohne diese ganzen Zuschüsse oder Zulagen mit Geschwisterbonus und Mehrlings-Bonus, die mal außen vor gelassen. Und über einen sehr dicken Daumen kann man sagen, dass das Elterngeld 65 Prozent des vorgeburtlichen Nettogehalts ausmacht, eben maximal 1800 Euro. Und ja, irgendwo da liegt man dann, wenn man so eine ganz grobe Orientierung haben möchte.

Lisa Hacklinger: Und das Elterngeld wird über welchen Zeitraum ausgezahlt?

Beatrice Mittler: Wenn es um das Basis-Elterngeld geht, das kann innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Babys beantragt werden und auch bezogen werden. Und auch da ist es ja so, dass Paare zusammen insgesamt Anspruch auf diese 14 Monate auch haben. Ob sie dann das Elterngeld hintereinander oder parallel nehmen, das ist natürlich dann die individuelle Entscheidung. Nach dem 14. Lebensmonat, sprich ab dem 15., wenn man denn dann überhaupt noch Anspruch hat auf Elterngeld und noch nicht alles aufgebraucht hat, dann gibt es nur noch das Elterngeld Plus oder die Partnerschafts-Bonusmonate als andere Varianten. 

Lisa Hacklinger: Du hast gerade Elterngeld Plus erwähnt und auch diese Partner-Bonusmonate. Magst du dazu vielleicht auch noch was sagen? 

Beatrice Mittler: Ja, das sind ja noch zwei andere Varianten beim Elterngeld, die man auch miteinander kombinieren kann. Also beim Basiselterngeld oder Elterngeld Plus ist es so, dass bekommt man ja tatsächlich, wenn man eben die Grundvoraussetzungen erfüllt. Der große und nennenswerte Unterschied zwischen den beiden Varianten ist eigentlich, dass man in einem Monat Basiselterngeld seinen vollen Elterngeldanspruch bekommt und im Elterngeld Plus nur die hälftige Anspruchszahlung hat, aber dafür über zwei Monate. In der Summe kommt also die gleiche Bezahlung zur Auszahlung, aber über einen etwas anderen Zeitraum, also damit kann man halt den Elterngeldbezug etwas strecken. Der zweite, wirklich auch große Vorteil vom Elterngeld Plus ist, dass man da auch einen Zuverdienst haben darf. Also im Basiselterngeld, da darf man ja wirklich überhaupt gar kein Geld dazu verdienen, sonst wird das Basiselterngeld sofort gekürzt und mit dem Elterngeld Plus kann man auch eine Kombination aus Erwerbstätigkeit und Elterngeldbezug dann ganz gut hinbekommen. 

Lisa Hacklinger: Und der Partner-Bonusmonat? Sagst du bitte da noch mal gerade, was das ist?

Beatrice Mittler: Das ist, wie der Name schon sagt: Das sind auch Bonusmonate, also noch zu dem normalen Elterngeldanspruch, den Paare haben, kommen diese Partnerschafts-Bonusmonate noch on top dazu - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Also für die Partnerschafts-Bonusmonate müssen tatsächlich beide Elternteile Teilzeit arbeiten, auch in vorgegebenen Stunden. Also da mischt sich der Gesetzgeber ein. Um diese Monate zu bekommen, müssen Eltern mindestens mit 24 Stunden pro Woche erwerbstätig sein, maximal mit 32 - irgendwo dazwischen müssen sie sich bewegen. Und dann hat man nochmal Anspruch auf diese zusätzlichen Monate mit dem Partnerschaftsbonus - die wiederum muss man auch für mindestens zwei Monate in Anspruch nehmen, genauso wie beim Basiselterngeld grundsätzlich auch. Maximal darf man sie für vier Monate in Anspruch nehmen. 

Lisa Hacklinger: Nachdem wir jetzt schon viele Fragen beantwortet haben, jetzt zu einem ganz speziellen Moment: Aptaclub macht Schluss mit Mythen - auch für dich habe ich eine Frage aus deinem Fachbereich, um einen Mythos aufzuklären. Was ist denn der größte Mythos rund um das Thema Elterngeld, den viele Mamas und Papas glauben?

Beatrice Mittler: Also ich glaube der sicherlich größte Mythos ist, dass viele Selbstständige denken, sie haben keinen Anspruch auf Elterngeld oder das ist alles so kompliziert, es lohnt sich gar nicht, weil gerade bei Selbständigen bietet natürlich das Elterngeldgesetz extrem viele Gestaltungs-möglichkeiten, wenn man sich dann auskennt und weiß, auf was man achten muss. Von daher glaube ich ist das der größte Mythos, an den Selbstständige denken, dass kein Anspruch auf Elterngeld besteht.

Lisa Hacklinger:  Okay, vielen Dank. Ja da habe ich aus meiner eigenen Erfahrung gemacht und ich glaube vielleicht können wir hier anmerken, dass es wirklich schlau ist, sich auch Information zu holen, Sachen abzuklären, damit man eben auch eben z.B. als Selbständige dann nicht irgendwie auf einmal leer ausgeht. Diese Erfahrung habe ich gemacht, es lohnt sich auf jeden Fall, darum zu kämpfen.

Beatrice Mittler: Definitiv! Also da ist erstmal die Frage, welcher Bemessungszeitraum gilt überhaupt im Vorfeld vor der Geburt? Da ist ja mal das Einkommen relevant und dann ist bei Selbständigen natürlich auch wirklich extrem wichtig: Wie sind meine Geldzuflüsse im Elterngeldbezug? Und da muss ich dann auch tatsächlich sehr gut aufpassen, aber wie es immer ist: Wenn ich weiß, auf was ich aufpassen muss, dann geht's ja - nur blind in diese ganze Thematik reinzulaufen, das ist glaube ich sehr gefährlich, dass man im Nachgang im Zweifel dann auch viel oder das ganze Elterngeld zurückzahlen muss. Da sollte man sich wirklich gut im Vorfeld informieren, ja.

Lisa Hacklinger: Gut und jetzt haben wir noch zwei Fragen von unserer Aptaclub-Instagram-Community ausgewählt. Folgt uns auch gerne dort, um eure Fragen und an uns zu stellen. Eine Mama möchte wissen: Was muss ich beim zweiten Kind beachten, wie bekomme ich den Geschwisterbonus?

Beatrice Mittler: Da ist auch sehr viel Kreativität manchmal gefragt, gerade was dann die Berechnung des Elterngeldes fürs zweite Kind angeht. Tendenziell was den Geschwisterbonus angeht ist es so, dass der immer dann zusteht, wenn die Familie noch ein älteres Kind unter drei Jahren hat oder zwei ältere Geschwisterkinder unter sechs. Dann hat man Anspruch auf den Geschwisterbonus das sind zehn Prozent meines Elterngeld-anspruchs. Mindestens 75 Euro.

Lisa Hacklinger: Okay super, danke dir! Und dann kam noch eine Frage: Bekomme ich eine Förderung für die Rente, wenn ich unbezahlte Care Arbeit in der Elternzeit leiste?

Beatrice Mittler: Ja, da gibt's zum Glück in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit, sich Kindererziehungszeiten als sogenannte Pflichtbeitragszeiten gutschreiben zu lassen. In der Regel bekommen da auch tatsächlich alle Frauen einen Brief von der gesetzlichen Rentenversicherung nach Geburt, wo da nochmal darüber informiert wird. Auch Eltern, die nicht in die gesetzliche Rente zahlen, sondern beispielsweise in berufsständische Versorgungswerke, haben da teilweise Anspruch drauf, sich Kindererziehungszeiten auch für die Rente gutschreiben zu lassen, aber auch das alleine für sich ist schon wieder ein sehr komplexes Themenfeld. Aber als kurze Aussage: Ja, es gibt die Möglichkeit, für die Rente auch noch zu profitieren. 

Lisa Hacklinger: Okay, kommen wir schon zum Schluss - da habe ich noch eine ganz persönliche Frage an dich: Was ist denn dein größter, persönlicher Elternhack?

Beatrice Mittler: Ich glaube, ich würd gar nicht so einen Elternhack, sondern eher eine Empfehlung mit auf den Weg geben, weil viele Eltern ja wirklich erstmal gerade beim ersten Kind total unsicher sind, ob sie alles richtig machen und ob das Kind so richtig ist, wie es ist. Ich finde, das hilft sehr, wenn man wieder auf seine Intuition vertraut und sich auch einfach Hilfe holt von allen möglichen Seiten - also sei es im Wochenbett einfach die Freundin oder die Nachbarn kochen lassen, dass man da nicht alles machen muss. Oder dann irgendwann später hinten raus sich dann auch Unterstützung in der Kinderbetreuung zu holen oder eine Haushaltshilfe die mal putzt und einkauft, weil man muss nicht einfach alles alleine schaffen, das ist zuviel. Es braucht ja dieses berühmte Dorf, um ein Kind großzuziehen und da sollte man sich wirklich nicht scheuen, um jede Unterstützung zu fragen.

Lisa Hacklinger: Sehr schön, danke Beatrice auch noch für diesen Tipp!

Beatrice Mittler: Gerne!

Lisa Hacklinger: Und ja das war jetzt ganz toll, dass du uns so viel zum Thema Elterngeld erzählt hast. Vielen lieben Dank dir! Wenn ihr noch mehr zu diesem Thema erfahren wollt, dann schaut auf unsere Social Media Kanäle. Unter aptaclub.de könnt ihr uns auch eure Fragen für die nächste Podcast-Folge zum Thema Stillen stellen - den Link findet ihr in den Show Notes. Und das war "From Belly to Baby - 10 Minuten Expertenwissen für eure Elternreise!" Danke, dass du heute zugehört. 

Für mehr kostenloses Expertenwissen folge uns auf Instagram oder unter aptaclub.de, falls du akut einen Rat brauchst, wende dich direkt an das Aptaclub-Expertenteam. Die Kontaktdaten findest du in den Shownotes oder unter aptaclub.de/beratung.

WhatsApp: 0151-16343262 (Mo bis Fr.: 8:00 - 18:00 Uhr), Telefon: 0800-2782645, E-Mail: expertenteam@aptacare.de

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