Die 10 Untersuchungen in der Schwangerschaft
Die 10 Untersuchungen in der Schwangerschaft sind spannende und schöne Termine. Hier werden der Verlauf Ihrer Schwangerschaft und die Entwicklung Ihres Babys beobachtet. Wir verraten Ihnen die Details.
Wussten Sie, dass bei Einführung der ärztlichen Schwangerschaftsvorsorge Mitte der 60er Jahre Frauen mit einer Geldprämie gelockt wurden, damit sie auch wirklich zu allen vorgesehenen Untersuchungen gingen? Das ist inzwischen nicht mehr nötig! 98 Prozent der werdenden Mütter in Deutschland verpassen keine. Sicher sind auch Sie neugierig, was bei diesen Untersuchungen im Verlauf Ihrer Schwangerschaft alles passiert.
Wichtig
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Zeit für die Schwangerenvorsorge ohne Verdienstausfall freizugeben.
Ab wann sollten Sie zum Arzt gehen?
Es liegt ganz an Ihnen, ab wann Sie zum Arzt gehen möchten. Wenn Sie jedoch keine weiteren Beschwerden haben, raten die meisten Ärzte, ab der fünften Schwangerschaftswoche (SSW) einen Termin für die erste Untersuchung zu machen. Mit dem ersten Tag der letzten Periode beginnt die erste Schwangerschaftswoche. Wenn das Ausbleiben Ihrer Periode das erste Schwangerschaftsanzeichen ist, sind Sie womöglich schon in der 4.–5. SSW.
Was wird bei den Schwangerschaftsuntersuchungen gemacht?
Bei jeder Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung werden Ihr Blutdruck und Gewicht notiert; Ihr Urin wird auf Bakterien sowie auf Eiweiß- und Zuckergehalt untersucht. Der Arzt ertastet Größe und Lage Ihrer Gebärmutter. Diese wird sich bis zur Geburt bis in die Nähe der unteren Rippen ausdehnen. Um Eisenmangel vorzubeugen, wird außerdem in regelmäßigen Abständen der Hämoglobingehalt im Blut ermittelt. Auch die Lage Ihres Kindes und seine Herztöne werden kontrolliert.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sowie die drei in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Ultraschall-Screenings werden in Ihren Mutterpass eingetragen.
Viele Untersuchungen gehören zur gesetzlichen Vorsorge auf Basis der Mutterschaftsrichtlinien. Andere sind sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL), die nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch durchgeführt werden oder bei begründetem Verdacht auf ein besonderes Risiko. In letzterem Fall werden die Kosten der zusätzlichen Leistungen von der Krankenkasse übernommen.
Ab wann wird ein CTG gemacht?
Ab der 30. Woche wird im 2-Wochen-Rhythmus untersucht. Dann gehört zur Vorsorgeroutine in der Regel auch die Kardiotokographie (CTG). Mit dem Herzton-Wehenschreiber werden die Herzfrequenz Ihres Ungeborenen und Ihre Wehentätigkeit aufgezeichnet. Das ist ein besonderer Moment, den Herzschlag Ihres Babys mitverfolgen zu können! Die CTG wird regelmäßig gemacht, um bei Verdacht auf vorzeitige Wehen oder auf schlechte Versorgung Ihres Kindes rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.
Alle Termine und gesetzlichen Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen in der Übersicht
Individuelle Gesundheitsleistungen: „IGeln" – ja oder nein?
Windpocken, Down-Syndrom, Toxoplasmose – gerade in der Schwangerschaft sind Mütter leicht zu verunsichern. Sie wollen natürlich die größtmögliche Sicherheit für Ihr Kind. Bleiben Sie entspannt, nicht jede IGel-Untersuchung auf Selbstzahlbasis ist notwendig. Das ist das Ergebnis des „IGel-Monitors", in dem der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS) diese Zusatzleistungen beurteilt. Wenn Sie sich unsicher sind, hören Sie auf Ihr Bauchgefühl – im allerwörtlichsten Sinne. Sie können sich auch von einem zweiten Arzt oder Ihrer Hebamme beraten lassen.
Die Inhalte der ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in den Mutterschafts-Richtlinien festgelegt. Sie können sie hier nachlesen: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/.
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