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Hausgeburt

Die wichtigsten Informationen im Überblick

Inhaltsverzeichnis:

Die Hausgeburt steht für eine natürliche, selbstbestimmte Geburt in vertrauter Umgebung. Für manche Mutter ist das ein echter Traum und mit Hilfe einer erfahrenen Hebamme auch ein gut umsetzbarer. Trotzdem gibt es einiges zu beachten, denn eine Hausgeburt ist nicht für jede Schwangere geeignet. Wir klären über Vorteile, aber auch Risiken auf und geben hilfreiche Tipps zur Vorbereitung.

Was spricht für eine Hausgeburt?

Eine Hausgeburt ist besonders für selbstbewusste und unabhängige Freigeister geeignet, die sich zuhause wohl und sicher fühlen. Sie ist ideal für Frauen, die die Macht der Geburt ausschließlich mit Unterstützung ihrer Hebamme erleben möchten. Das gewohnte, häusliche Umfeld gibt diesen Frauen Sicherheit. Mit einer der größten Vorteile bei der Hausgeburt ist die durchgehende Betreuung durch eine einzige Hebamme ohne Schicht- und Personalwechsel. Außerdem lernen sich Hebamme und die werdende Mutter bereits lange vor dem Entbindungstermin kennen und können ein Vertrauensverhältnis aufbauen.

Die Schwangere kann den Ablauf der Geburt im Team mit der Hebamme selbst bestimmen. Die ruhige und persönliche Atmosphäre hilft zu entspannen, der Geburtsschmerz wird im besten Falle als weniger schlimm empfunden. All das kann sich positiv auf den Geburtsverlauf auswirken. Eine angenehme Geburtsposition einnehmen zu können oder die Positionen während der Wehen frei wählen zu können, empfinden viele Frauen ebenfalls als Vorteil. Wer zuhause entbindet, hat außerdem seine Liebsten jederzeit um sich und wird nicht, wie im Krankenhaus oft üblich, nach der Geburt von seinem Neugeborenen getrennt. Das Bonding mit Mama und Papa kann direkt nach der Geburt beginnen. Hat man ein zweites Kleinkind, kann dieses beispielsweise friedlich im Zimmer nebenan schlummern oder sogar dabei sein, wenn das Geschwisterchen zur Welt kommt.

Wann ist eine Hausgeburt möglich?

In Deutschland haben Frauen laut Sozialgesetzbuch das Recht, sich den Geburtsort selbst auszusuchen. Sie können also zwischen Klinik, Geburtshaus und Hausgeburt frei entscheiden. Arzt und Hebamme prüfen bei den Vorsorgeuntersuchungen immer wieder genau, ob eine Hausgeburt problemlos möglich ist. Dies ist ein fortwährender Prozess über die gesamte Schwangerschaft hinweg, sodass sich der Geburtsort bis zuletzt noch ändern kann.

Die Krankenkasse übernimmt zwischen 12 und 13 Vorsorgeuntersuchungen. Diese kann man zwischen Hebamme und Arzt aufteilen. Ultraschallbilder kann jedoch nur der Arzt machen, ebenso bestimmte Tests wie Laborkontrollen von Toxoplasmose oder Schwangerschaftsdiabetes. Schwangere sollten nach Möglichkeit alle Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Sie sind notwendig, um mögliche Komplikationen im Verlauf der Schwangerschaft frühzeitig zu erkennen. Treten keine oder nur sehr geringe medizinische Risiken auf, spricht nichts dagegen, zuhause zu entbinden.1 Übrigens: Über 80 Prozent der geplanten Hausgeburten laufen erfolgreich ab.2

Wann ist eine Hausgeburt nicht möglich?

In Deutschland gibt es seit dem 01.04.2020 eine relativ strikte Regelung darüber, wann eine Hausgeburt möglich bzw. nicht möglich ist.1 Auf diesen sogenannten Kriterienkatalog haben sich die Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband (zentrale Interessenvertretung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und Europa) geeinigt. Laut dem Deutschen Hebammenverband erreicht Deutschland mit den neuen Kriterien einen Standard, der weltweit gelebt wird. Nach dieser Vereinbarung ist eine Geburt im häuslichen Umfeld beispielsweise nicht möglich, wenn…

  • eine Unverträglichkeit der Blutgruppe von Mutter und Kind besteht.
  • die Schwangere Diabetes hat und sich Insulin spritzen muss.
  • die Frau mit Mehrlingen schwanger ist. (Ausnahme: Frauenarzt/Frauenärztin begleitet die häusliche Geburt)2

Bei bestimmten medizinischen Risiken entscheiden Facharzt oder Fachärztin individuell über die Möglichkeit der Hausgeburt. Dazu gehören…

  • eine Beckenanomalie der Mutter.
  • Kinder, die im Verhältnis zum Geburtskanal relativ groß sind.
  • eine Überschreitung des Geburtstermins um mehr als eine Woche.
  • eine Steißlage des Kindes. (Ausnahme: Frauenarzt/Frauenärztin begleitet die häusliche Geburt)2

Jede freiberuflich tätige Hebamme muss sich an diese Kriterien halten, um die Hausgeburt mit der Krankenkasse abrechnen zu können.

Wer übernimmt die Kosten der Hausgeburt?

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse einen Großteil der Kosten für die Hausgeburt. Dazu gehört in erster Linie die Geburt selbst. Für die sogenannte Hebammenrufbereitschaft übernehmen einige Krankenkassen die Kosten anteilig (in Höhe von bis zu 250 Euro). Die Rufbereitschaft sorgt dafür, dass die Hebamme drei Wochen vor und bis zu zwei Wochen nach errechnetem Entbindungstermin ständig für die Schwangere abrufbereit ist. Die Krankenkasse gibt Auskunft über die genauen Konditionen.

Wann sollte man die Hebamme für eine Hausgeburt suchen?

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Generell sollten sich Schwangere so früh wie möglich auf die Suche nach einer geeigneten Hebamme machen. Das gleiche gilt bei dem Wunsch nach einer Hausgeburt. Vielleicht noch dringlicher, denn Hausgeburtshebammen sind noch schwieriger zu finden als Hebammen für Vor- und Nachsorge. Der Zeit- und Kostenaufwand einer freiberuflichen Hebamme ist aufgrund der Rufbereitschaft und Versicherung hoch und so bieten nur wenige Hebammen überhaupt Hausgeburten an. Deshalb ist es sinnvoll direkt nach Bestätigung der Schwangerschaft durch den Gynäkologen, spätestens aber in der 12. SSW (Schwangerschaftswoche) mit der Suche anzufangen.

Die Hebamme des Vertrauens sollte viele Jahre Berufserfahrung haben, denn für die Sicherheit einer Hausgeburt ist die Erfahrung der Hebamme entscheidend. Eine Adressliste erhält man z.B. hier: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschland e. V., E-Mail: bhfd@hebamme.de Das Internet, die Hebammenpraxen und Geburtshäuser können ebenfalls weiterhelfen. Im ersten Schritt braucht die Hebamme folgende Informationen: Wohnort der Schwangeren und errechneter Geburtstermin. Tipp: Informationen wie Vorerkrankungen und der Verlauf vorangegangener Schwangerschaften sind für die Hebamme ebenfalls relevant.

Vorbereitung: Was braucht man für eine Hausgeburt?

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Neben einer erfahrenen Hebamme, die die Geburt begleitet, gibt es ein paar weitere Maßnahmen, die werdende Eltern für ein positives und sicheres Hausgeburtserlebnis planen können:

  • Der Geburtsvorbereitungskurs: Hier erhalten werdende Eltern nicht nur umfangreiche Informationen zum Geburtsprozess und der Babypflege. Auch Atem- und Entspannungstechniken für die Frau werden trainiert. So ein Basiskurs kann Eltern helfen, der Geburt gelassener zu begegnen. Und das Beste: Die Kosten für die Schwangere übernimmt die Krankenkasse entweder anteilig oder gänzlich. Die Kosten für den Partner übernimmt meist dessen Krankenkasse, zumindest anteilig.
  • Getränke, Snacks und Traubenzucker
  • Gebärhocker (bringt die Hebamme mit) oder ein Pezziball.
  • Geburtspool (bringt die Hebamme mit), falls die Schwangere sich eine Wassergeburt wünscht. Viele Frauen empfinden die Wehen bei einer Wassergeburt erträglicher. Auch diese Art der Entbindung ist bei einer außerklinischen Geburt möglich. Wer eine Wassergeburt wünscht, kann einen Geburtspool online bestellen oder ausleihen, z.B. bei einer Hebammenpraxis.
  • Geburtszimmer mit der Hebamme gemeinsam in der Wohnung bestimmen und vorbereiten. Es sollte genug Bewegungsfreiheit für alle Beteiligten bieten.
  • Raumtemperatur am Tag der Entbindung auf etwa 24 Grad heizen, damit die werdende Mutter sich nackt bewegen kann, ohne zu frieren.
  • Matratze und den Bereich drumherum mit Malerfolie oder einer wasserfesten Unterlage abdecken, um sie vor Blut und Fruchtwasser zu schützen. Ein waschbares Bettlaken oder Handtücher darüberlegen.
  • Handtücher, Waschlappen, Küchenrolle
  • Tisch für Utensilien der Hebamme
  • Verstellbare, helle Lampe sowie eine gut leuchtende Taschenlampe (als Backup bei einem Stromausfall)
  • Extras: stimmungsvolle Lichtverhältnisse, Musik, Duftkerze, Massageöl, Erfrischungstücher
  • Wickelplatz und Erstausstattung fürs Baby
  • Stilleinlagen
  • Große Slips und Binden für die Zeit im Wochenbett
  • Betreuung der Geschwisterkinder
  • Anmeldung in einer nahegelegenen Wunschklinik: Für den Notfall sollten dort die Daten der werdenden Mutter vorliegen
  • gepackte Kliniktasche für den Fall einer Verlegung ins Krankenhaus
  • Telefonliste: Hebamme, Krankenhaus, Rettungsdienst, Taxi-Service, Babysitter
  • Termin für die U2 (zwischen dem 4. und 10. Lebenstag des Kindes) beim Kinderarzt

Wie läuft eine Hausgeburt ab?

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Sobald erste Anzeichen für die Geburt, wie regelmäßige Wehen oder das Platzen der Fruchtblase eintreten, wird die Hebamme angerufen. Die Eröffnungsphase, in der sich der Muttermund Stück für Stück öffnet und das Köpfchen ins Becken rutscht, dauert bei Erstgeburten ungefähr acht bis zehn Stunden. Manche Frau wünscht sich die Unterstützung der Hebamme ab Einsetzen der ersten Wehen. Einer anderen reicht es, wenn die Hebamme erst später dazu kommt. Denn auch der Partner kann ja anfangs Unterstützung genug sein. Spätestens wenn die Wehen im Abstand von fünf Minuten kommen, sollte die Hebamme eintreffen.

Die Hebamme begleitet und führt die Gebärende mit Erfahrung und Empathie durch den Geburtsprozess. Manche Hebamme massiert das Kreuzbein der Schwangeren, um ihr Erleichterung zu verschaffen. Eine andere ermutigt die Frau mit motivierenden Worten. Je nachdem, was die Schwangere braucht. Die Frau sollte währenddessen auf ihren Körper hören und ihn arbeiten lassen, denn dann begibt sie sich automatisch in die richtige Geburtsposition. Manche drehen sich sowie die Wehe kommt in den Vierfüßlerstand. Andere wiederum bevorzugen die Seitenlage und manche tun sich im Stehen leichter. Wenn sich die Frau in eine Fehlhaltung begibt oder eine ungünstige Position für das Köpfchen einnimmt, ist es Aufgabe der Hebamme ihr Hinweise zu geben. Die Hebamme schaut außerdem, dass das Kind langsam und behutsam über den Damm kommt, damit die Mutter nach Möglichkeit keine Verletzungen davonträgt.

Tipp: Regelmäßige Dammmassagen im letzten Trimester der Schwangerschaft können dazu beitragen, das Risiko eines Dammrisses zu reduzieren.

Wenn das Kind dann kommt, fängt die Hebamme es auf . Sobald sich die Plazenta abgelöst hat, überprüft die Hebamme den Mutterkuchen auf Vollständigkeit. Sie kann außerdem kleinere Geburtsverletzungen versorgen oder oberflächliche Wunden nähen. Nach der Geburt untersucht sie das Kind und trägt die Ergebnisse in den Mutter-Kind-Pass ein. Dies ist die sogenannte U1. Außerdem bleibt die Hebamme noch für etwa drei Stunden nach der Geburt, um Nachblutungen zu kontrollieren und sicherzugehen, dass es der Mutter und dem Neugeborenen gut geht.

Wann muss eine Hausgeburt abgebrochen werden?

Zu den Nachteilen einer Hausgeburt gehören die eingeschränkte, medizinische Versorgung und der Zeitverlust, wenn eine Verlegung ins Krankenhaus notwendig wird. Deshalb bespricht die Hebamme schon vor der Geburt mit den Eltern einen Verlegungsplan. Dazu gehört zum Beispiel auch, sich in der nächstgelegenen Geburtsklinik rechtzeitig anzumelden, damit dort für den Notfall alles vorbereitet ist. Treten zuhause Komplikationen auf, die eine Gefahr für Mutter und/oder Kind darstellen, wird jede umsichtige Hebamme die Hausgeburt abbrechen und eine Verlegung ins Krankenhaus in die Wege leiten. Folgende Situationen können dazu führen:

  • Wenn mehrere Stunden nach dem Blasensprung noch keine Wehen eintreten.
  • Geburtsstillstand während der Eröffnungs- oder Austreibungsphase.
  • Die Mutter wird krank bzw. bekommt Fieber während der Geburt.
  • Die Mutter ist zu erschöpft und/oder hat den Wunsch nach einer PDA.
  • Die Mutter hat starke Blutungen.
  • Zange, Saugglocke oder Kaiserschnitt werden benötigt.
  • Starker Dammriss bei der Mutter.
  • Der Mutterkuchen löst sich nicht oder nur teilweise.
  • Falsche Einstellung des Köpfchens im Becken.
  • Deutliche Veränderung der Herztöne des Kindes.
  • Das Neugeborene hat Anpassungsschwierigkeiten, eine Erkrankung oder einen Allgemeinzustand, der kritisch sein könnte.

Im Jahr 2018 wurden 18,7 Prozent der als außerklinische Geburt begonnenen Entbindungen ins Krankenhaus verlegt.3

Das Wochenbett nach einer Hausgeburt

Das Wochenbett ist dazu da, sich von der Geburt zu erholen und eine Bindung zum Kind aufzubauen. Es ist aber auch ein Auf und Ab der Gefühle, viele Fragen treiben die frisch gebackenen Eltern um. Auch ist es eine Zeit, in der Gesundheit von Mutter und Kind im Fokus stehen. Deshalb wird die Familie im Wochenbett weiter von einer Hebamme begleitet. Meist übernimmt das die Hebamme, die auch die Hausgeburt betreut hat. Sie darf in den ersten zehn Lebenstagen des Kindes täglich zur Nachsorge kommen und bis zur 8. Lebenswoche bei Bedarf einmal wöchentlich (das kann jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren).

Sie steht für alle Fragen rund um das Baby zur Verfügung, zeigt den Eltern alles über die Babypflege, kontrolliert die Abheilung des Nabels beim Kind und dessen Gewichtszunahme. Manche Hebammen haben eine Zusatzausbildung zur Stillberaterin und stehen bei allen Fragen rund ums Stillen mit Rat und Tat zur Seite. Bis zum neunten Monat, solange die Mütter in der Regel stillen, kann die Hebamme auf Anfrage noch vier Mal kommen.

Im Zuge der Nachsorge kümmert sich die Hebamme auch um die Gesundheit der Mutter, überprüft zum Beispiel die Rückbildung der Gebärmutter, misst den Blutdruck, geht auf sonstige körperliche Beschwerden ein und berät bei Babyblues. Da die Hausgeburtshebamme die Mutter in der Zwischenzeit sehr gut kennengelernt hat, bemerkt sie meist als erste eine angehende Wochenbettdepression. Sie kann dann auf Psychologen und Ärzte verweisen. Eine Hebamme ist aber auch dazu da, die Eltern in ihrer neuen Rolle zu bestärken und ihnen Selbstsicherheit zu vermitteln. Zusätzlich stehen jeder Frau im Wochenbett zwei Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt zu. Eine in der ersten (nur nach Bedarf), falls die Blutung zu stark oder Rückbildung nicht adäquat wäre, die andere zwischen der sechsten und achten Woche nach der Geburt.

Hausgeburten in Zeiten von Corona

Waren Hausgeburten jahrelang ein Nischenthema, stieg Mitte März 2020 das Interesse dafür plötzlich an. Der Grund: Viele Frauen wollten aus Angst vor COVID-19 eine Klinikgeburt vermeiden4, berichtete das Ärzteblatt am 8. April 2020. Aber auch die Vorsichtsmaßnahme mancher Kliniken dürfte zu dieser Entscheidung beigetragen haben. Manches Krankenhaus lässt seit Ausbruch des Coronavirus keine Begleitpersonen während der Geburt zu, was auch den werdenden Vater einschließt. Und auch nach der Entbindung sind derzeit Besuche auf der Wochenbettstation nur einmal täglich erlaubt.5 Dabei gilt die Regel ein Besucher pro Patient: Besuchsberechtigt sind Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister oder eine weitere feste Person.

Die Besuchsregelungen können je nach Bundesland und Krankenhaus variieren. So außergewöhnlich die Umstände zurzeit sein mögen, eine Hausgeburt sollte nie überstürzt geplant werden. Eine gute Vorbereitung, das Abwägen von Vor- und Nachteilen und eine wohlüberlegte Entscheidung sind jetzt notwendig. Wenn die Schwangere an COVID-19 erkrankt ist oder der Verdacht besteht, sollte die Entbindung definitiv nicht zuhause stattfinden.

Uwe Hasbargen, der Leiter der Geburtshilfe des LMU-Klinikums Campus Großhadern in München hält eine Hausgeburt in diesem Falle für unverantwortlich. Die Entbindung müsse nämlich in kompletter Schutzausrüstung erfolgen, so Ekkehard Schleußner, Leiter der Klinik für Geburtsmedizin am Universitätsklinikum in Jena. Eine Hausgeburtshebamme kann sich im häuslichen Umfeld einfach nicht ausreichend vor einer Ansteckung schützen. Das Neugeborene einer Covid-19 infizierten Frau sollte außerdem auf Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) für 72 Stunden überwacht werden

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